Schleichwerbung
Von Schleichwerbung spricht man, wenn ein Inhalt in Wahrheit Werbung ist, der Leser das aber nicht erkennen kann. Typisch sind bezahlte Artikel, die wie ein unabhängiger Test aussehen, oder Social-Media-Beiträge, in denen ein Produkt als persönlicher Tipp erscheint, obwohl dafür Geld oder Ware geflossen ist.
Warum das zählt
Menschen vertrauen einer Empfehlung anders als einer Anzeige. Wird dieses Vertrauen mit nicht erkennbarer Werbung ausgenutzt, ist das irreführend. Allgemein sehen das Wettbewerbsrecht und weitere Vorschriften vor, dass Werbung als solche kenntlich sein muss. Wann genau im Einzelfall ein Verstoß vorliegt, ist keine einfache Frage. Bei Unsicherheit solltest Du eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt fragen.
Beispiel
Ein fiktives Café lässt von einem Lokalblogger einen Beitrag „Die besten Frühstücksplätze der Stadt“ veröffentlichen, bezahlt dafür aber 200 Euro und lässt sich an die erste Stelle setzen. Steht nirgends ein Hinweis, ist die Liste als redaktionell getarnte Werbung problematisch.
Tipps
- Kennzeichne Werbung eindeutig, siehe auch Kennzeichnungspflicht.
- Lass Dich nicht auf „Listen“ ein, in denen der Platz gekauft ist, aber nicht offen gesagt wird.
- Prüfe als Leser: Gibt es einen Hinweis wie „Anzeige“ oder „Werbung“?
Bei uns sind Anzeigen gekennzeichnet und ändern keinen Rang.
Wenn Du selbst Beiträge bei Partnern oder Medien anbietest, sprich offen darüber, was bezahlt ist und was nicht. Seriöse Redaktionen haben dafür feste Regeln. Wer klare Absprachen trifft, vermeidet Ärger und baut Vertrauen auf, das länger hält als jeder gekaufte Platz.