Fake-Bewertung
Eine Fake-Bewertung stammt nicht von einem echten Kunden mit echter Erfahrung. Sie wird zum Beispiel selbst geschrieben, von Bekannten verfasst, gegen Bezahlung bestellt oder gegen einen Rabatt „bestellt“. Es gibt auch die Gegenseite: erfundene schlechte Bewertungen, mit denen jemand einem Mitbewerber schaden will.
Warum das ein Problem ist
Bewertungen sollen helfen, eine Entscheidung zu treffen. Gefälschte Bewertungen täuschen die Suchenden. Allgemein gilt: Das Vortäuschen echter Kundenmeinungen kann nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) unzulässig sein. Dazu gibt es Regeln und Gerichtsentscheidungen, die sich auch ändern können. Das ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen oder Streit hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.
Beispiel
Ein fiktiver Friseursalon hat plötzlich zehn Bewertungen an einem Tag, alle gleich formuliert, von Profilen ohne weitere Aktivität. Aufmerksame Leser merken das schnell, und die Plattform kann die Bewertungen entfernen. Der Schaden für das Vertrauen bleibt.
Was Du tun kannst
- Kaufe und fälsche nie Bewertungen, auch nicht „nur ein paar“.
- Melde verdächtige Bewertungen über die Meldefunktion der Plattform und begründe sachlich.
- Dokumentiere Auffälligkeiten mit Datum und Screenshot.
- Antworte öffentlich ruhig: „Wir können diesen Besuch nicht zuordnen“.
Bei uns kann niemand für Aufnahme oder Rang zahlen. Auch deshalb zählen echte, belegbare Angaben mehr als Sterne.
Fehlt Dir die Zeit, ständig zu kontrollieren, genügt ein Alarm für Deinen Firmennamen. Viele Plattformen schicken Dir eine Nachricht bei neuen Bewertungen. So kannst Du früh reagieren, wenn etwas nicht stimmt, und musst nicht erst durch Zufall davon erfahren.