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Kennzeichnungspflicht für Werbung

Die Kennzeichnungspflicht verlangt, dass bezahlte Werbung klar als Werbung erkennbar ist, damit Leser sie nicht mit neutralen Inhalten verwechseln.

Die Kennzeichnungspflicht für Werbung bedeutet allgemein: Wer für einen Inhalt bezahlt oder bezahlt wird, muss das deutlich machen. Üblich sind Hinweise wie „Anzeige“ oder „Werbung“. Sie müssen so sichtbar sein, dass man sie nicht übersieht, und gehören an den Anfang, nicht ins Kleingedruckte am Ende.

Wo das vorkommt

Beispiel

Ein fiktiver Bestatter bucht in einem regionalen Branchenverzeichnis einen hervorgehobenen Platz. Der Eintrag trägt gut sichtbar den Hinweis „Anzeige“. Suchende erkennen sofort: Dieser Platz ist bezahlt. Das schützt ihr Vertrauen und schützt den Bestatter vor dem Vorwurf der Täuschung.

So gehst Du vor

Die genauen Anforderungen hängen von Medium und Einzelfall ab und können sich ändern. Das hier ist keine Rechtsberatung. Wenn Du regelmäßig mit bezahlten Inhalten arbeitest, lass Dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten. Als einfache Faustregel hilft: Würde ein Leser überrascht sein, wenn er erfährt, dass hier bezahlt wurde? Dann kennzeichne deutlicher.

Bei uns zählt außerdem: Bezahlte Datenpflege und gekennzeichnete Anzeigen ändern nie den Rang in einer Liste.

Das gilt auch für Dich als Auftraggeber: Verlange von Dienstleistern, dass bezahlte Inhalte in Deinem Namen gekennzeichnet werden, und lass Dir das vertraglich zusichern. Wer sich um Klarheit bemüht, schützt nicht nur Leser, sondern auch den eigenen guten Ruf.

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